Antidiskriminierungsstelle des KIT

Die Antidiskriminierungsstelle ist eine unabhängige Anlaufstelle für alle Mitglieder und Angehörigen des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT). Wir setzen uns für ein respektvolles, diskriminierungsfreies Miteinander auf dem Campus ein – unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.

Unser Selbstverständnis
Wir arbeiten unabhängig und vertraulich im Interesse der Ratsuchenden und Betroffenen. Unser Ziel ist es, Betroffene von Diskriminierung zu stärken und sie bei der Klärung und Bewältigung ihrer Situation zu unterstützen.

Unsere Aufgabe
Wir schützen vor Diskriminierung – durch Beratung, Unterstützung und Präventionsarbeit. Gleichzeitig fördern wir eine Kultur des Respekts und der Vielfalt am KIT.

Ich brauche Unterstützung!
Wenn Sie das Gefühl haben, diskriminiert worden zu sein, oder wenn Sie unsicher sind: Nehmen Sie Kontakt zu uns auf – wir hören zu und helfen weiter.

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Bestellte Ansprechperson für Antidiskriminierung nach §4a Abs.2 LHG

Dr. Suzan Stutz
E-Mail: suzan.stutz∂kit edu
Telefon: 0721 608-41136

Was ist Diskriminierung?

Diskriminierung bedeutet, dass Menschen aufgrund bestimmter Merkmale benachteiligt oder schlechter behandelt werden – sei es offen oder subtil.

Was sagt das Gesetz?

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt Menschen vor Benachteiligung aufgrund von: 

  • ethnischer Herkunft oder Hautfarbe
  • Geschlecht
  • Religion oder Weltanschauung
  • Behinderung
  • Alter
  • sexueller Identität

Formen von Diskriminierung:

  • Direkte Diskriminierung: Eine Person wird unmittelbar benachteiligt
  • Indirekte Diskriminierung: Regeln oder Praktiken wirken neutral, benachteiligen aber bestimmte Gruppen.
  • Strukturelle Diskriminierung: In Organisationen und Abläufen verankerte Benachteiligungen.
  • Intersektionale Diskriminierung: Überschneidung mehrerer Diskriminierungsformen

Beispiele aus dem Hochschulkontext:

Beispiel 1:
Ein Studierender mit einem nicht-deutsch klingenden Nachnamen bekommt wiederholt kein Feedback auf Bewerbungen für studentische Hilfskraftstellen – obwohl seine deutschen Kommilitoninnen und Kommilitonen mit vergleichbaren Qualifikationen Zusagen erhalten.

Was ist passiert?
Hier kann ein Fall von indirekter Diskriminierung aufgrund ethnischer Herkunft vorliegen.

Beispiel 2:
Eine Studentin mit einer sichtbaren Behinderung bittet darum, ihre Prüfung in einem barrierefreien Raum schreiben zu dürfen. Der Dozent antwortet, „sie solle sich nicht so anstellen“.

Was ist passiert?
Dies ist ein Beispiel für direkte Diskriminierung aufgrund einer Behinderung, verbunden mit einer herabwürdigenden Haltung.

Beispiel 3:
Eine transgeschlechtliche Mitarbeiterin wird von Kolleg*innen wiederholt mit dem falschen Namen und Pronomen angesprochen, obwohl sie dies mehrfach klargestellt hat.

Was ist passiert?
Hier liegt anhaltende Diskriminierung aufgrund der geschlechtlichen Identität vor – möglicherweise auch strukturell, wenn keine Unterstützung durch Vorgesetzte erfolgt.

Rechtlicher Rahmen und Richtlinien

Gesetzliche Grundlagen

Mehrere Gesetze schützen Sie vor Benachteiligung und sichern ein faires Miteinander im Hochschulkontext:

  • Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG):
    Schützt vor Diskriminierung aufgrund von ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität.
  • Landeshochschulgesetz Baden-Württemberg:
    Regelt die Verantwortung von Hochschulen für Gleichstellung, Teilhabe und den Schutz der Persönlichkeitsrechte.
  • Datenschutz- und Gleichstellungsregelungen:
    Sichern Ihre Rechte auf vertrauliche Behandlung und auf faire Bedingungen im Studium und Beruf.

KIT-interne Richtlinien

Am KIT gelten ergänzend verbindliche interne Regelwerke, die das respektvolle Miteinander konkret gestalten:

  • Leitlinien für respektvolle Zusammenarbeit & Verhaltenskodex:
    Diese Leitlinien bilden die Grundlage für ein faires, wertschätzendes und diskriminierungsfreies Zusammenleben und -arbeiten am KIT.
    Der darin verankerte Verhaltenskodex definiert klare Erwartungen an das Verhalten aller KIT-Mitglieder in Studium, Forschung, Verwaltung und Lehre. Er verpflichtet zu respektvollem Umgang, aktiver Mitverantwortung und zum Eintreten gegen jede Form von Diskriminierung oder Ausgrenzung.
  • Verfahrenswege bei Diskriminierung:
    Transparente Schritte für Betroffene, wie mit Vorfällen umgegangen wird – inkl. Beschwerdemöglichkeiten.
  • Ansprechstellen und Ombudspersonen:
    Vertrauenspersonen am KIT, an die Sie sich bei Problemen wenden können – auch unabhängig von der Antidiskriminierungsstelle.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Rechte zu verstehen und wahrzunehmen!

Beratung und Unterstützung

Wer kann sich an uns wenden?
Alle KIT-Angehörigen: Studierende, Mitarbeitende, Promovierende, Lehrende.

Wie läuft eine Beratung ab?

  • Sie nehmen Kontakt auf – auch anonym möglich.
  • Wir hören zu, klären gemeinsam die Situation und zeigen Handlungsmöglichkeiten auf.
  • Sie entscheiden selbst, wie es weitergeht.

Was wir bieten:

  • Vertrauliche Gespräche
  • Information zu Rechten und Optionen
  • Unterstützung bei Gesprächen oder Beschwerden
  • Langfristige Begleitung – wenn gewünscht

 Kontaktformular | Sprechzeiten | Anonyme Meldemöglichkeit

Präventionsarbeit

Diskriminierung zu begegnen bedeutet nicht nur, auf konkrete Vorfälle zu reagieren – sondern aktiv daran zu arbeiten, dass sie gar nicht erst entstehen. Die Antidiskriminierungsstelle am KIT engagiert sich daher in der strukturellen Präventionsarbeit, um ein diskriminierungsfreies, respektvolles und inklusives Umfeld für alle KIT-Mitglieder zu fördern.

Verständnis von Prävention

Prävention bedeutet für uns:

  • Sensibilisierung für unterschiedliche Formen von Diskriminierung und Machtverhältnissen im Hochschulalltag
  • Empowerment von potenziell betroffenen Gruppen
  • Verhaltenssicherheit für alle – durch klare Orientierung, Handlungswissen und strukturelle Rückendeckung
  • Gemeinsame Verantwortung: Prävention ist Aufgabe der gesamten Organisation, nicht nur Einzelner

Unsere Formate

Wir bieten verschiedene Angebote zur Aufklärung, Sensibilisierung und Qualifizierung an:

  • Workshops und Schulungen
    z. B. für Lehrende, Verwaltung, Tutor*innen, Fachschaften, Führungskräfte oder Prüfende – zu Themen wie diskriminierungssensible Sprache, Umgang mit Vorfällen, Vielfalt und Intersektionalität.
  • Informationsveranstaltungen & Awareness-Formate
    z. B. Aktionstage, Vorträge, digitale Lernformate, Austauschforen oder Podcasts.
  • Materialien und Leitfäden
    Praktische Hilfen wie Checklisten, Argumentationshilfen, Handlungsempfehlungen für verschiedene Zielgruppen.
  • Beratung bei Konzeptentwicklung
    z. B. bei der Gestaltung diskriminierungssensibler Lehrformate, Gremienarbeit oder Einstellungsverfahren

Schnittstellen und Kooperationen

Prävention kann nur im Zusammenspiel gelingen. Deshalb arbeiten wir eng mit anderen Akteurinnen und Akteuren KIT zusammen:

  • Gleichstellungsbeauftragte
  • Beauftragte für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung
  • Personalentwicklung & Diversity-Management
  • Fachschaften, AStA, Referate
  • Ombudspersonen, KIT-Führungskräfte und Fakultäten
  • Präsidium

Gemeinsam stärken wir eine Kultur der Verantwortung, des Hinsehens und des aktiven Handelns gegen Diskriminierung.

Hinweis auf Notfälle

In akuten Notfällen (z.B. Bedrohung, Gewalt, unmittelbare Gefahr):
Wenden Sie sich bitte sofort an:

  • KIT-Sicherheitsdienst: +49 (0)721 608-44444
  • Polizei / Notruf: 110
  • Psychologischer Notdienst Karlsruhe: 0721 18 25 01

Wir sind im Anschluss für Sie da, um das Erlebte aufzuarbeiten und passende Hilfsangebote zu vermitteln.