Schweigepflicht

Die Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht nach § 203 des Strafgesetzbuches in besonderer Weise und/oder der Verschwiegenheitspflicht nach § 4 des Mediationsgesetzes. Für die Arbeit der Stabsstelle ist die strenge Vertraulichkeit grundlegend.

Die Schweigepflicht bezieht sich nicht nur auf Inhalte der Beratung, sie gilt auch für die Tatsache, dass überhaupt eine Beratung in Anspruch genommen wurde. Sie gilt gegenüber Vorgesetzten und Kollegen/innen, wie auch gegenüber den Dienstleistungseinheiten des KIT und auch gegenüber Angehörigen.

Nur wenn die ausdrückliche Erlaubnis der Ratsuchenden dazu erteilt wird, können weitere relevante Personen bzw. Stellen eingebunden werden.

Die Stabsstelle wird nur auf Anfrage von Ratsuchenden, d.h. Mitarbeitende, Vorgesetzte, Arbeitsgruppen oder Mitarbeitervertretungen aktiv.

 

E-Mail-Verschlüsselung

Der Schutz Ihrer Privatsphäre liegt uns am Herzen. Dieser ist bei einer unverschlüsselten Kommunikation per Mail nicht gewährleistet. Daher kommuniziert KMB vertrauliche Inhalte per Mail nur verschlüsselt mit dem KIT-Zertifikat. Wir empfehlen Ihnen ausdrücklich, ebenso die Verschlüsselung zu verwenden, wenn Sie per Mail mit uns Kontakt aufnehmen möchten.

Auf unverschlüsselte Mails dürfen wir im Rahmen unserer gesetzlichen Schweigepflicht nicht antworten. Daher wenden Sie sich zur Terminvereinbarung ggf. bitte telefonisch an uns mit Angabe Ihrer Erreichbarkeit. Wir werden uns baldmöglichst mit Ihnen in Verbindung setzen.